Aufhebung des Einreisestopps für Saisonarbeiter
Datum: 03. April 2020
Das Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesinnenministerium haben sich auf eine begrenzte Einreise von dringend benötigten Saisonarbeitskräften geeinigt.
Im April und Mai sollen jeweils bis zu 40.000 Saisonarbeiter unter strengen Auflagen einreisen dürfen. Sie sollen ausschließlich mit dem Flugzeug ein- und wieder ausreisen. Ziel ist es, die derzeit notwendigen strengen Vorgaben des Infektionsschutzes mit den Erfordernissen in Landwirtschaft und Gartenbau in Einklang zu bringen. Dazu ist mit dem Robert –Koch –Institut ein Maßnahmenplan bestimmt worden, der Ausnahmen von den geltenden Einreisebestimmungen für ein Kontingent von Saisonarbeitskräften vorsieht. Im April und Mai wird jeweils bis zu 40.000 Saisonkräften die Einreise ermöglicht, die auf Basis der Rückmeldung des Berufstandes und der nachweisbaren Hygienestandards ausgewählt werden.
Weitere Details der Regelung können Sie dem Konzeptpapier des BMEL für die Einreise von Saisonkräften entnehmen.