Corona Folgen – Sofortprogramm des Landes Brandenburg für kleinere und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler

Datum: 24. März 2020

Zuschüsse zwischen 5.000 und 60.000 Euro möglich – Anträge können über die ILB gestellt werden.

Brandenburgs Landesregierung legt ein Soforthilfeprogramm auf, das sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und Liquiditätsengpässe geraten sind. Wie Finanzministerin Katrin Lange und Wirtschaftsminister Jörg Steinbach mitteilten, besteht dieses Soforthilfeprogramm aus zwei Bestandteilen: Zum einen sollen notleidende Unternehmen unbürokratisch und kurzfristig zwischen 5.000 und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten können. Diese Soforthilfen sollen nicht als Darlehen, sondern als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Die Unterstützung aus dem neuen Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

bis zu    2  Erwerbstätige  bis zu   5.000,- EUR,

bis zu    5  Erwerbstätige   bis zu 10.000,- EUR,

bis zu  15  Erwerbstätige   bis zu 15.000,- EUR,

bis zu  50  Erwerbstätige   bis zu 30.000,- EUR,

bis zu 100 Erwerbstätige   bis zu 60.000,- EUR

Die Soforthilfe wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kurzfristig auf das Konto der Leistungsempfänger überwiesen. Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. Die vollständige Richtlinie wird in den nächsten Tagen auf der Internetseite der ILB veröffentlicht. Zum anderen wird das beim Wirtschaftsministerium bereits vorhandene Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm („KoSta“) zur Gewährung von Liquiditätshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen kurzfristig aufgestockt.

Beide Programmteile sollen unbürokratisch und kurzfristig die im Zuge der Corona-Pandemie wirtschaftlich bedrohten Unternehmen und Freiberufler stützen.

Informationen:
Das Soforthilfeprogramm startet voraussichtlich ab Mittwoch, dem 25. März 2020.

Informationen zu dem Programm werden auf der Seite der Investitionsbank ILB veröffentlicht, sobald sie vorliegen.  www.ilb.de

Mit dem Start des Programms können auch Anträge bearbeitet werden!

Unternehmen und Freiberufler, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind, wenden sich bitte ab Programmstart an die

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Tel: 0331 – 660 2211; E-Mail: beratung@ilb.de

Alle Programme, die für durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geratene Unternehmen und Gewerbetreibende nutzen können, hat die ILB auf einer Internetseite zusammengestellt.

https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
Pressestelle; Tel. 0331 / 866 1505; https://mwae.brandenburg.de